Wer seine bestehende Heizung saniert und sich zusätzlich für eine solarthermische Anlage entscheidet, sollte sich auch mit dem Thema Förderung beschäftigen. Aufgrund des großen energetischen Sanierungsbedarfs werden in Deutschland unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung gestellt. Daher ist es wichtig, genau zu schauen, für welche Maßnahmen es welche Förderung gibt und ob man mehrere Möglichkeiten kombinieren kann. Vor allem die Installation einer Solaranlage wird oft auch seitens der Stadt oder Gemeinden mit einem kleinen Zuschuss gefördert. Aufgrund der vielen Möglichkeiten versuchen wir hier die wichtigsten und aktuellen Fördermöglichkeiten und Zuschüsse zusammenzutragen.
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergibt der Staat hohe Förderungen für Solarthermieanlagen. Entscheidet sich ein Hausbesitzer für eine Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung und/ oder Heizungsunterstützung, kann er von einer Grundförderung in Höhe von 30% profitieren. Selbstnutzende Hauseigentümer können zusätzlich vom Einkommens-Bonus in Höhe von 30 % profitieren. Der Einkommens-Bonus wird allen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro gewährt.
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung. Voraussetzungen dafür sind:
Antragsberechtigt sind alle Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material jeweils auch die Ausgaben für den fachgerechten Einbau beziehungsweise die Installation, die Ausgaben für die Inbetriebnahme von Anlagen sowie die Ausgaben der für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmaßnahmen.
Die Beantragung der Förderung für Solarthermie erfolgt ganz einfach über ein Onlineformular auf der BAFA Website. Die Beantragung muss vor der Beauftragung eines Handwerkers oder Installateurs erfolgen. Sobald die BAFA einen Bewilligungsbescheid versandt hat, können die Installationsarbeiten beginnen. Nachdem die Anlage montiert ist, reichen die Bauherren nur noch den Verwendungsnachweis und die Rechnung ein. Die Unterlagen werden geprüft und die Auszahlung für die Förderung wird veranlasst.
Um von der Förderung profitieren zu können, müssen Solarthermieanlagen einige Voraussetzungen erfüllen. So muss die Anlage der Warmwasserbereitung und/oder der Raumheizung dienen. Interessenten für eine Solaranlage müssen außerdem dringend auf das europäische Zertifizierungszeichen „Solar Keymark“ achten. Dieses Zertifikat muss für eine Förderung vorliegen. Mit einer Solaranlage aus unserem Haus sind Hausbesitzer in puncto Förderung auf der sicheren Seite. Die innovativen Vakuumröhrenkollektoren sind Solar Keymark zertifiziert und somit förderfähig.
Solarkollektoranlagen in Neubauten werden gefördert, sofern sie die grundsätzlichen Vorgaben erfüllen. Die Anlagen müssen eine Bruttokollektorfläche von mindestens 20 Quadratmetern sowie ein entsprechendes Pufferspeichervolumen aufweisen. Zudem gibt es einen Unterschied zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wohngebäude müssen mindestens drei Wohneinheiten haben. Die Voraussetzung zur Förderung in Nichtwohngebäuden sehen mindestens 500 Quadratmeter beheizbare Nutzfläche vor.
In bereits bestehenden Gebäuden können Heizungssysteme, die seit mehr als zwei Jahren in Betrieb sind, mit der BAFA Förderung ersetzt oder mit weiteren Komponenten unterstützt werden. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft: Hier gibt es eine Umweltprämie der GASAG. Hier erhält jeder Hausbesitzer oder Bauherr, der bei der Umstellung von einem anderen Energieträger auf Erdgas oder beim Neubau einer Erdgas Brennwertheizung eine Solaranlage mit installiert, eine Umweltprämie von bis zu 200 Euro.
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