Zum 1. Januar 2021 trat in Deutschland die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die BEG integriert mehrere Programme der bisherigen Träger KfW und BAFA. Die Förderhöhe für
die Solarthermie bleibt 2021 weiterhin bei 30 Prozent.
Im Zusammenhang mit Inkrafttreten der BEG startete zum 01. Januar das Teilprogramm Einzelmaßnahmen. Das bisherige Programm zur Heizungsoptimierung und für das Heizen mit erneuerbaren Energien
wurde somit abgelöst. Die Förderkonditionen für die Solarthermie in der BEG-Förderung bleiben allerdings unverändert. Diese wurden von der Politik aus dem Programm „Heizen mit erneuerbaren
Energien“ übernommen.
Somit beträgt die Förderquote für Solarthermie in der BEG-Förderung 30 Prozent. Durch die Kombination mit anderen erneuerbaren Energien zu einer EE-Hybridheizung ist eine Förderquote von 35
Prozent möglich.
Bisherige Förderprogramme für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudebereich, darunter auch das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, werden mit der
neuen BEG zu einem modernisierten Förderangebot gebündelt.
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